Ein ganz wichtiges Thema ist Arbeit.

Hier ist der gesetzliche Rahmen sehr eng geschnürt. Personen mit positivem Asylbescheid, sowie subsidiär Schutzberechtigten steht der Arbeitsmarkt offen – ebenso dürfen diese Personen (bis 25 Jahre) eine Lehre beginnen.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für AsylwerberInnen aber eingeschränkt, ohne Beschäftigungsbewilligung darf z. B. keine Arbeit gegen Entgelt ausgeführt werden.

Lediglich Hilfstätigkeiten im Rahmen der Unterbringung & gemeinnützige Hilfstätigkeiten für Bund, Land & Gemeinde sind gestattet sowie Volontariate (Praktika).

AsylwerberInnen dürfen nach dem Ablauf von 3 Monaten ab der Ausstellung der „weißen Karte“ Volontariate bei Unternehmen und NGOs machen.

Voraussetzungen für Volontariate sind:

  • Befristung auf 3 Monate pro Kalenderjahr
  • Ausbildungscharakter (kein Arbeitsverhältnis)
  • Kein Entgelt oder sonstige Gegenleistungen
  • Anzeige beim AMS zwei Wochen vor Beginn

Quelle: refugeeswork

Wir werden auch hier versuchen so viele Praktikumsplätze wie möglich für die Jugendlichen zu finden.

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